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   LSG Thüringen, 07.05.2008 - L 3 U 1062/06   

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https://dejure.org/2008,24076
LSG Thüringen, 07.05.2008 - L 3 U 1062/06 (https://dejure.org/2008,24076)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 07.05.2008 - L 3 U 1062/06 (https://dejure.org/2008,24076)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 07. Mai 2008 - L 3 U 1062/06 (https://dejure.org/2008,24076)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung einer bei einem Fußballspiel während einer Dienstreise erlittenen Achillessehnenruptur als Arbeitsunfall; Begriff des wesentlichen betrieblichen Zusammenhangs i.R.e. Teilnahme an Freizeitveranstaltungen und Erholungsveranstaltungen; Umfang des ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsunfall - Fußballspiel im Rahmen einer Tagung - keine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung - beschränkter Teilnehmerkreis - fehlende Einbeziehung sonstiger Beschäftigter - Teilnahme am Fußballspiel versicherte Tätigkeit wegen gesteigerten betrieblichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 24.02.2000 - B 2 U 20/99 R

    Unfallversicherungsschutz während der Nahrungsaufnahme eines Lehrgangsteilnehmers

    Auszug aus LSG Thüringen, 07.05.2008 - L 3 U 1062/06
    Das Bundessozialgericht (vgl. Urteil vom 24. Februar 2000, Az.: B 2 U 20/99 R, juris) hat im Zusammenhang mit einer Mahlzeit einen Versicherungsschutz z.B. angenommen, wenn sich der Versicherte bei der Mahlzeit in Folge betrieblicher Zwänge besonders beeilen musste oder wenn betriebliche Zwänge den Versicherten veranlassten, seine Mahlzeit an einem besonderen Ort oder in besonderer Form einzunehmen.
  • BSG, 08.07.1980 - 2 RU 25/80
    Auszug aus LSG Thüringen, 07.05.2008 - L 3 U 1062/06
    Das Duschbad eines auf einer Dienstreise befindlichen Versicherten während einer Arbeitspause, an der sich eine weitere betriebliche Veranstaltung anschließen sollte, kann einen wesentlichen Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit aufweisen (vgl. BSG Urteil vom 8. Juli 1980, Az.: 2 RU 25/80).
  • BSG, 13.12.2005 - B 2 U 29/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Thüringen, 07.05.2008 - L 3 U 1062/06
    Eine rechtlich unzutreffende Auffassung von Unternehmen und Beschäftigten, eine bestimmte Verrichtung stehe im sachlichen Zusammenhang mit der Versichertentätigkeit und damit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, vermag keinen Versicherungsschutz zu begründen (vgl. BSG, Urteil vom 13. Dezember 2005, Az.: B 2 U 29/04 R, juris).
  • BSG, 07.12.2004 - B 2 U 47/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Thüringen, 07.05.2008 - L 3 U 1062/06
    Auch eine Werbewirkung für das Unternehmen, die im Zusammenhang mit einer im Interesse der Beschäftigten durchgeführten sportlichen Veranstaltung in Erscheinung tritt, wäre hierbei nicht außer Betracht zu lassen (vgl. BSG, Urteil vom 7. Dezember 2004, Az.: B 2 U 47/03 R).
  • BSG, 26.10.2004 - B 2 U 16/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - keine Sachentscheidung des Revisionsgerichts

    Auszug aus LSG Thüringen, 07.05.2008 - L 3 U 1062/06
    Dieser innere bzw. sachliche Zurechnungszusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der zum Unfall führenden Verrichtung ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (vgl. BSG Urteil vom 26. Oktober 2004, Az ...: B 2 U 16/04 R, juris).
  • LSG Thüringen, 26.01.2005 - L 1 U 404/02

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls; Erforderlichkeit der Zurechenbarkeit der

    Auszug aus LSG Thüringen, 07.05.2008 - L 3 U 1062/06
    Die Teilnahme von 12 bis 15 Personen bei einer Gesamtbelegschaft von 222 Mitarbeitern reicht nicht aus, um eine Mindestbeteiligung an der Gemeinschaftsveranstaltung sicher zu stellen, auch wenn eine feste Mindestbeteiligungsquote in Anbetracht der unterschiedlichen Strukturen von Unternehmen nicht zu fordern ist (vgl. Thüringer Landessozialgericht vom 26. Januar 2005; Az: L 1 U 404/02).
  • OLG Köln, 30.08.2001 - 7 U 21/01

    Belehrungspflicht bei Verzicht auf nachehelichen Unterhalt

    Auszug aus LSG Thüringen, 07.05.2008 - L 3 U 1062/06
    Zunächst muss also eine sachliche Verbindung mit der im Gesetz genannten versicherten Tätigkeit bestehen (vgl. BSG Urteil vom 4. Juni 2002, Az.: B 7 U 21/01 R, juris).
  • LSG Bayern, 12.04.2011 - L 17 U 480/08

    Zum Vorliegen eines geeigneten Unfallmechanismus beim Schieben eines Baumstamms,

    In einem vergleichbaren Fall habe das Thüringer Landessozialgericht mit Urteil vom 07.05.2008 (Az. L 3 U 1062/06) selbst bei einer Achillessehnenruptur, die nur durch ein Anlaufen bei einem betrieblich veranlassten Fußballspiel verursacht worden sei, einen Arbeitsunfall anerkannt.

    Entgegen der Auffassung des Klägers ist der der Entscheidung des Thüringer LSG vom 07.05.2008 (L 3 U 1062/06) zugrunde liegende Unfallmechanismus (beim Anlaufen kam es zu einer urplötzlichen Schmerzerscheinung in der linken Wade) mit dem dem vorliegenden Fall zugrundeliegenden nicht vergleichbar.

  • LSG Bayern, 24.05.2016 - L 3 U 175/13

    Kein Arbeitsunfall bei Workshop "Fechten"

    Der Workshop diente vielmehr erkennbar und abgrenzbar vom übrigen Programm der Unterhaltung, Entspannung und Geselligkeit sowie der Auflockerung der Veranstaltung (vgl. auch: LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 27. Mai 2015 - L 5 U 48/12 -, juris zu einem im Tagungsprogramm angekündigten Skifahren; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. August 2011 - L 3 U 145/09 -, juris zu einem Tischtennisspiel am Rande einer Fortbildungsveranstaltung; Hessisches LSG, Urteil vom 15. März 2011 - L 3 U 64/06 -, juris sowie LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Oktober 2010 - L 2 U 70/10 -, juris, jeweils zu einem im Rahmen einer Dienstreise als Programmpunkt vorgesehenen Fußballspiel; LSG Hamburg, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - L 3 U 24/07 -, juris zu einer Hundeschlittenfahrt im Rahmen einer etwaigen Dienstreise; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Februar 2004 - L 3 U 175/03 -, juris zu einem Snow-Rafting im Rahmen einer Dienstreise; anders: Thüringer LSG, Urteil vom 7. Mai 2008- L 3 U 1062/06 -, juris zu einem im Rahmen einer Dienstreise als Programmpunkt vorgesehenen Fußballspiel).
  • LSG Bayern, 20.01.2022 - L 17 U 65/20

    Unfallversicherung: Unfallversicherungsschutz bei freizeitähnlicher

    Eine rechtlich relevante Zäsur zwischen dem Parcours und dem Tagungsprogramm zuvor sei nicht erkennbar, vielmehr sei der Parcours eingebettet gewesen in das fachliche Tagungsprogramm und in die Teambuildung-Maßnahmen, deshalb sei auch ein Impulsvortrag die Einführung dazu gewesen (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 07.05.2008 - L 3 U 1062/06).
  • LSG Thüringen, 18.02.2016 - L 1 U 1241/15

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Soweit der Kläger sich auf das Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 7. Mai 2008, Az.: L 3 U 1062/06 beruft, werden dort keine anderen rechtlichen Grundsätze aufgestellt.
  • LSG Hessen, 29.03.2021 - L 3 U 157/18

    Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall in der gesetzlichen

    Der Tagungspunkt der "afternoon activity" an den beiden ersten Veranstaltungstagen war erkennbar nicht Teil des inhaltlichen Tagungsprogramms, sondern Begleitprogramm, das - klar abgrenzbar von den inhaltlichen Tagesordnungspunkten - zunächst einmal der Unterhaltung, Entspannung und Geselligkeit sowie der Auflockerung der Veranstaltung diente (vgl. entsprechend auch Bayerisches LSG, Urteil vom 24. Mai 2016 - L 3 U 175/13 - zu einem Fecht-Workshop; HLSG, Urteil vom 15. März 2011 - L 3 U 64/06 - sowie LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Oktober 2010 - L 2 U 70/10 -, jeweils zu einem im Rahmen einer Dienstreise als Programmpunkt vorgesehenen Fußballspiel; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 27. Mai 2015 - L 5 U 48/12 - und HLSG, Urteil vom 1. Dezember 2020 - L 3 U 169/17 - zum Skilaufen als Teil des Veranstaltungsprogramms; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. August 2011 - L 3 U 145/09 - zu einem Tischtennisspiel am Rande einer Fortbildungsveranstaltung; LSG Hamburg, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - L 3 U 24/07 - zu einer Hundeschlittenfahrt im Rahmen einer etwaigen Dienstreise; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Februar 2004 - L 3 U 175/03 - zu einem Snow-Rafting im Rahmen einer Dienstreise; anders: Thüringer LSG, Urteil vom 7. Mai 2008- L 3 U 1062/06 -, zu einem im Rahmen einer Dienstreise als Programmpunkt vorgesehenen Fußballspiel; jeweils juris).
  • LSG Thüringen, 21.11.2019 - L 1 U 1590/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - Fortbildung -

    Soweit der Kläger sich auf das Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 7. Mai 2008 - L 3 U 1062/06 beruft, werden dort keine anderen rechtlichen Grundsätze aufgestellt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - L 2 U 70/10

    Arbeitsunfall; versicherte Tätigkeit; Fortbildungsveranstaltung; Dienstreise;

    Im Rahmen der wertenden Betrachtung gehe die Kammer davon aus, dass das Fußballspiel in einem inneren Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit des Klägers gestanden habe und bezog sich auf ein seiner Auffassung nach vergleichbares Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 07. Mai 2008 (Az.: L 3 U 1062/06).
  • SG Nürnberg, 03.02.2020 - S 2 U 185/19

    Betriebliche Tätigkeit, Arbeitsunfall, abhängige Beschäftigung

    Eine rechtlich relevante Zäsur zwischen dem vor dem Segway Parcours stattgefundenen Tagungsprogramm und dem Parcours ist nicht erkennbar, vielmehr ist der Parcours eingebettet in das fachliche Tagungsprogram und die Teambildungsmaßnahmen, deshalb war auch ein Impulsvortrag die Einführung dazu (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 7.05.2008, L 3 U 1062/06, juris).
  • SG Meiningen, 12.11.2018 - S 9 U 1443/17
    Soweit der Kläger sich auf das Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 7. Mai 2008 - L 3 U 1062/06 beruft, werden dort keine anderen rechtlichen Grundsätze aufgestellt.
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